EU261-Entschädigung berechnen: was dir bei Verspätung zusteht
Der Rechner nimmt Abflug- und Zielflughafen, misst die Entfernung auf der Großkreisroute und prüft anhand der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, ob und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung fällig ist. Herauskommt ein Betrag je Person, eine Begründung und eine Liste dessen, was du jetzt tun kannst. Drei Dinge werden dabei regelmäßig falsch verstanden. Gemessen wird die Verspätung bei der ANKUNFT, nicht beim Abflug. Die Entfernung ist die Luftlinie zwischen den Flughäfen, nicht die geflogene Strecke. Und ein technischer Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand, auch wenn die Airline das gern so schreibt.
Der Flug
Umstände
Dein Anspruch
Was du jetzt tust
Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs, Stand 09/2026. Das Ergebnis ist eine Einschätzung und keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, entscheidet am Ende ein Gericht und nicht ein Rechner.
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Deine Flugdaten bleiben im Browser: der Rechner rechnet lokal und sendet nichts an Dritte.
Wie hoch der Anspruch ist
Artikel 7 der Verordnung kennt drei Stufen. Bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, zwischen 1500 und 3500 Kilometern 400 Euro, darüber 600 Euro. Der Betrag gilt je Person auf der Buchung, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz. Eine Ausnahme ist so wichtig, dass der Rechner sie eigens ausweist: Flüge, die vollständig innerhalb der Union bleiben, liegen immer bei 400 Euro, egal wie lang die Strecke ist. Frankfurt nach Gran Canaria sind gut 3100 Kilometer, Frankfurt nach Teneriffa noch etwas mehr, und trotzdem bleibt es bei 400. Auf der obersten Stufe gibt es eine Halbierung. Bei Flügen über 3500 Kilometer außerhalb der Union sinkt der Betrag auf 300 Euro, solange die Ankunftsverspätung unter vier Stunden bleibt. Ab vier Stunden sind es die vollen 600. Der Unterschied zwischen 3 Stunden 55 und 4 Stunden 05 sind also 300 Euro, und deshalb lohnt sich die genaue Uhrzeit auf der Bordkarte. Die Verordnung gilt bei jedem Abflug aus dem Geltungsbereich, unabhängig von der Airline. Bei einem Flug in den Geltungsbereich hinein gilt sie nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft dort ihren Sitz hat. New York nach Frankfurt mit einer europäischen Airline fällt darunter, mit einer amerikanischen nicht.
Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung
Bei Verspätung entsteht der Anspruch ab drei Stunden am Endziel. Das steht nicht im Verordnungstext, sondern kommt aus dem Sturgeon-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, gilt aber seither als geltendes Recht. Endziel heißt: der letzte Flughafen der durchgehenden Buchung, nicht der Umsteigepunkt. Bei Annullierung hängt alles am Vorlauf. Mehr als 14 Tage vorher informiert bedeutet keine Zahlung. Zwischen 7 und 14 Tagen entfällt sie, wenn der Ersatzflug höchstens zwei Stunden früher startet und weniger als vier Stunden später ankommt. Unter 7 Tagen sind die Fristen enger: eine Stunde früher, zwei Stunden später. Wird eine dieser Fristen gerissen, besteht der Anspruch. Bei Nichtbeförderung, also wenn du trotz gültiger Buchung und rechtzeitiger Anwesenheit nicht mitgenommen wirst, entsteht der Anspruch sofort und unabhängig von jeder Verspätung. Wer dagegen freiwillig auf den Platz verzichtet und dafür einen Gutschein annimmt, verhandelt frei und verliert den gesetzlichen Anspruch. Außergewöhnliche Umstände heben die Zahlung auf. Dazu zählen Unwetter, Streiks der Flugsicherung, Vogelschlag, Sicherheitsvorfälle und behördliche Anordnungen. Ausdrücklich nicht dazu zählen technische Defekte am Flugzeug und Streiks der eigenen Belegschaft. Beweisen muss die Airline, nicht du.
Was unabhängig vom Geld gilt
Die Betreuungsleistungen aus Artikel 9 stehen dir auch dann zu, wenn keine Ausgleichszahlung fällig wird. Sie hängen nur an der Wartezeit, nicht an der Ursache. Bei Unwetter, wo die Zahlung entfällt, muss die Airline trotzdem für Essen und Hotel sorgen. Die Schwellen richten sich nach Streckenlänge und Verspätung, in der Praxis gelten zwei Stunden als Untergrenze. Dazu gehören Getränke und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails, und bei einer nötigen Übernachtung Hotel plus Transfer. Wenn die Airline nichts anbietet, kaufst du selbst und hebst die Belege auf. Angemessen heißt: Flughafenpreise ja, Champagner nein. Wer sechs Stunden wartet und ein Abendessen bezahlt, bekommt es in aller Regel erstattet. Ab fünf Stunden Verspätung kommt ein Wahlrecht dazu: du kannst vom Flug zurücktreten und den vollen Ticketpreis erstattet bekommen, auch für Teilstrecken, die du nicht mehr antreten willst. Das ist unabhängig von der Ausgleichszahlung und wird oft übersehen.
Was dieser Rechner nicht ist
Er ist keine Rechtsberatung. Er wendet die Regeln der Verordnung auf deine Angaben an und erklärt, wie er zum Ergebnis kommt. Ob im Einzelfall wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, entscheidet am Ende ein Gericht. Er kennt deinen Flug nicht. Verspätung, Vorlauf der Annullierung und die Daten des Ersatzflugs trägst du selbst ein. Wer sie schätzt, bekommt ein geschätztes Ergebnis. Er deckt 83 Flughäfen ab, mit Koordinaten auf zwei Nachkommastellen. Für die Stufengrenzen reicht das mit großem Abstand, denn 1500 und 3500 Kilometer liegen selten knapp an einer realen Strecke. Fehlt dein Flughafen, nimm den nächstgelegenen in derselben Region. Und er berücksichtigt keine Verjährung. In Deutschland verjährt der Anspruch am Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Fluges, in anderen Ländern gelten kürzere oder längere Fristen. Wer einen alten Fall prüft, klärt das zuerst.