
Flug wegen Streik gestrichen: 250-600 € Entschädigung und Ticketerstattung
Ein Streik der Piloten oder Flugbegleiter wirft den Flugplan durcheinander. Passagiere erfahren oft erst am Flughafen, dass ihr Flug gestrichen ist. Das Ticket ist bezahlt, der Koffer gepackt, und der Check-in-Schalter ist bereits geschlossen.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 muss die Fluggesellschaft den Passagier auch bei einem Streik betreuen: Essen, Getränke und ein Hotel während der Wartezeit gehören zu ihren Pflichten (EU-Verordnung 261/2004). Eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 € wird nicht immer gezahlt, denn alles hängt von der Art des Streiks ab (Stand: 09/2026, EU-Verordnung 261/2004). Im Folgenden: was du am Flughafen tun kannst, wie du dein Ticket erstattet bekommst und welche Regeln bei Pauschalreisen gelten.
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KISymbolbild: KI-generiertWas du am Flughafen bei einem Streik tun solltest
💡 Kurz gesagt:
- Lass dir die Annullierung schriftlich bestätigen: ein Schreiben der Fluggesellschaft, ein Screenshot der Abflugtafel, die Buchungsnummer.
- Hebe Belege für Essen, Taxis und Hotels auf: Die Fluggesellschaft muss diese Ausgaben erstatten.
Du solltest noch am Flughafen aktiv werden, nicht von zu Hause aus, denn vor Ort ist es einfacher, eine schriftliche Bestätigung der Annullierung zu bekommen. Wenn du heute fliegen musst, verlange von der Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung und setze ihr schriftlich eine Frist für die Antwort: Je näher der Abflug, desto kürzer die Frist.
Kommt bis zur Frist keine Antwort, buche selbst eine Ersatzverbindung und hebe den Beleg auf, denn die Airline muss die Mehrkosten erstatten, wenn sie keine Alternative angeboten hat. Ohne Unterlagen ist es fast unmöglich, das Geld zurückzubekommen.
Die Fluggesellschaft muss während der Wartezeit Essen, Getränke und ein Hotel bereitstellen (Bedingungen in der Verordnung). Hat sie selbst keine Unterkunft organisiert, zahle das Hotel und reiche die Rechnung ein. Bewahre Bordkarten, Belege und Korrespondenz auf, denn sie sind bei einem Streitfall nützlich.
Reisende mit einer Pauschalreise sollten zusätzlich den Reiseveranstalter kontaktieren, denn er ist der Vertragspartner und für die gesamte Reise verantwortlich. Ein Anruf bei der Airline allein reicht hier nicht.
Annullierter Flug: Umbuchung oder Erstattung
Der Flug ist gestrichen, aber das Ticket ist bezahlt, also muss die Fluggesellschaft den Passagier ans Endziel bringen. Ein Teil der Strecke kann mit Zug oder Bus zurückgelegt werden, wenn kein Flugzeug verfügbar ist (Recht auf Beförderung).
Hat die Airline selbst keine Ersatzverbindung angeboten und du hast das Ticket auf eigene Faust gekauft, können die Mehrkosten zurückgeholt werden. Verlange die Erstattung schriftlich und füge die Belege bei; eine außergerichtliche Forderung mit einer Berechnung reicht in der Regel aus.
Die zweite Möglichkeit: auf die Reise verzichten. Dann wird der volle Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstattet (Artikel 8 der Verordnung), und das Geld wird mit derselben Methode überwiesen, mit der das Ticket bezahlt wurde.
Wann bei einem Streik eine Ausgleichszahlung fällig ist
Die Ausgleichszahlung ist ein fester Betrag zusätzlich zur Ticketerstattung und steht dem Passagier bei Annullierung oder großer Verspätung zu. Die Fluggesellschaft kann sich jedoch auf außergewöhnliche Umstände berufen und ablehnen.
Der EU-Gerichtshof prüft drei Kriterien: Beherrschbarkeit, Vorhersehbarkeit und die interne Natur des Ereignisses. Ein organisierter Streik der Airline-Beschäftigten gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand (Rechtssache C-28/20, 23. März 2021). Das spricht für dich: Die Fluggesellschaft zahlt die Ausgleichszahlung.
Ein Streik der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals wird anders bewertet. Ein solcher Streik ist für die Airline extern, und die Airline hat keine Kontrolle darüber, daher wird es höchstwahrscheinlich keine Zahlung geben.
Bei einem externen Streik muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, zum Beispiel dass sie versucht hat, den Passagier auf einen anderen Flug umzubuchen. Fehlt ein solcher Nachweis, ist die Verweigerung der Ausgleichszahlung rechtswidrig.
Die Höhe hängt von der Streckenlänge ab (europäische Ausgleichsregeln):
Entfernung | Ausgleichszahlung |
|---|---|
bis 1.500 km | 250 € |
1.500-3.500 km und EU-Flüge über 1.500 km | 400 € |
über 3.500 km | 600 € |
Nach der EU-Verordnung 261/2004 (09/2026, Quelle) ersetzt der Betrag nicht die Ticketerstattung und hängt nicht vom Ticketpreis ab.
Flugverspätung: Was dem Passagier zusteht
Auch ohne Annullierung gibt dir eine Verspätung das Recht auf Betreuung. Nach 2, 3 oder 4 Stunden Wartezeit je nach Flugstrecke muss die Fluggesellschaft Getränke und Essen anbieten, und wenn der Abflug auf den nächsten Tag verschoben wird, auch ein Hotel und den Transport dorthin (Betreuungsbedingungen).
Betrachte die Erstattung getrennt: Verspätet sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, kannst du das Ticket zurückgeben und den vollen Preis zurückbekommen. Hat die Verspätung dazu geführt, dass du drei Stunden oder später am Ziel angekommen bist, erwirbst du zusätzlich das Recht auf eine Ausgleichszahlung (Urteil des EU-Gerichtshofs).
Streik und Pauschalreise: Erstattung und Minderung
Ersatzflug
Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, den Reisenden ans Urlaubsziel zu bringen. Ein annullierter Flug fällt in seinen Verantwortungsbereich. Gibt es keinen gleichwertigen Ersatz, kannst du selbst ein Ticket kaufen und die Kosten beim Reiseveranstalter einreichen.
Verspätete Anreise
Die verspätete Anreise gilt als Reisemangel. Du hast das Recht, eine anteilige Minderung nach §651i BGB zu verlangen (§651i BGB). Zähle nicht nur die verlorenen Nächte, sondern auch die verdorbenen Urlaubstage.
Verkürzter Urlaub
Hat die Verspätung deinen Urlaub erheblich verkürzt, gilt der Mangel als wesentlich. Du kannst dann den Vertrag mit dem Reiseveranstalter kündigen. Darüber hinausgehende Schäden werden nur ersetzt, wenn den Veranstalter ein Verschulden trifft.
Verspätete Heimreise
Auch die umgekehrte Situation kommt vor: Du kannst nicht nach Hause fliegen. Dann kannst du die Erstattung zusätzlicher Übernachtungen in einem vergleichbaren Hotel verlangen. Der Streik muss in diesem Fall ein außergewöhnlicher Umstand sein.
⁉️🤔 Häufige Fragen
Gilt ein Airline-Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Nein. Der EU-Gerichtshof stuft einen organisierten Streik der Airline-Beschäftigten als internes und vorhersehbares Ereignis ein (Rechtssache C-28/20, 23. März 2021). Daher kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung nicht allein deshalb verweigern. Ausnahme: ein Streik der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals.
Wie viel bekomme ich bei einem annullierten Flug?
Die Höhe hängt von der Streckenlänge ab: 250 €, 400 € oder 600 € (EU-Ausgleichsregeln, Stand: 09/2026). Der Ticketpreis beeinflusst die Auszahlungshöhe nicht. Reiche deinen Anspruch schriftlich ein und berechne den geforderten Betrag anhand der Tabelle oben.
Muss die Airline Hotel und Essen bezahlen?
Ja. Bei einer Annullierung hat der Passagier Anspruch auf Essen, Getränke und ein Hotel sowie auf den Transport zwischen Flughafen und Hotel (Fluggastrechte-Verordnung). Verlange die Erstattung der Ausgaben zusammen mit der Hauptforderung.
Kann ich selbst ein anderes Ticket kaufen und das Geld zurückbekommen?
Ja, wenn die Airline keine Alternative angeboten hat. Füge Belege und Buchungsbestätigung bei (Wortlaut der Verordnung). Sende die Forderung per Einschreiben oder über das Formular auf der Website der Fluggesellschaft.
Was soll ich tun, wenn die Reise eine Pauschalreise war?
Wende dich an den Reiseveranstalter, nicht nur an die Airline. Der Reisepreis kann nach §651i gemindert werden (Bürgerliches Gesetzbuch), und bei einer erheblichen Verspätung kannst du den Vertrag kündigen.
Kurz gesagt: Was sich zu buchen lohnt
Wenn du fliegen willst, verlange direkt am Flughafen einen Ersatzflug. Haben sich deine Pläne geändert, nimm den vollen Ticketpreis zurück. Handelt es sich um eine Pauschalreise, richte alle Ansprüche an den Reiseveranstalter.
Liegt der Streik bei deiner Airline, kannst du eine Ausgleichszahlung bekommen. Streiken die Fluglotsen, gibt es in der Regel keine Ausgleichszahlung. Ticketerstattung, Essen, Hotel und Umbuchung stehen dir trotzdem zu. Prüfe dein Recht auf eine Zahlung online über AirHelp.


