
Nichtbeförderung: Wann die Airline 250-600 € zahlt und wie du an das Geld kommst
Dein Flug ist überbucht, und du stehst mit der Bordkarte in der Hand am Gate. Airlines verkaufen mehr Tickets, als Plätze in der Kabine vorhanden sind, weil ein Teil der Passagiere nicht zum Flug erscheint. Wenn alle Passagiere gleichzeitig erscheinen, bekommt jemand keinen Sitzplatz, und die Maschine fliegt ohne diese Person ab.
Wurde einem Passagier gegen seinen Willen das Boarding verweigert, ist er rechtzeitig erschienen und hat ein gültiges Ticket, gilt die Verordnung (EG) 261/2004. Die Ausgleichszahlung beträgt 250, 400 oder 600 €, abhängig von der Distanz (Stand: 09/2026). Hier Schritt für Schritt: was du am Flughafen sagst, wann eine Beförderungsverweigerung rechtmäßig ist, wie sich die Höhe berechnet und was bei einer Pauschalreise zu tun ist.
Anzeige: dieser Artikel enthält Affiliate-Links, bei einer Buchung über diese Links erhalten wir eine Provision, für dich entstehen keine Mehrkosten.
Boarding verweigert: was du am Flughafen tun kannst
💡 Kurz gesagt:
- Frag das Airline-Personal nach dem Grund und verlange eine schriftliche Bestätigung.
- Heb Belege für Getränke, Essen, Taxis und das Hotel auf.
- Notiere Kontaktdaten von Mitreisenden; sie können bestätigen, dass du rechtzeitig am Gate warst.
- Bei einer Pauschalreise kontaktiere zusätzlich den Reiseveranstalter.
- Höhe und Regeln der Ausgleichszahlung: 09/2026, geprüft auf dem offiziellen EU-Portal.

Die ersten Minuten am Gate zählen mehr als der gesamte spätere Schriftverkehr. Bitte das Personal, den Grund für die Verweigerung zu nennen und in einem Dokument festzuhalten. In dieser Situation fällt meist das Wort „Überbuchung". Ohne schriftliche Spur wird aus dem Streitfall eine Aussage-gegen-Aussage-Situation, und die Airline antwortet leicht mit einer Standardabsage.
Sichere Beweise direkt vor Ort, solange du noch am Flughafen bist. Bordkarte, Buchungsnummer und Belege für Wasser, Essen, Taxis und eine Hotelnacht sind alle nützlich. Nach den Betreuungspflichten muss die Airline diese Kosten erstatten (Art. 9, Betreuungsregeln für Passagiere). Heb alle Belege auf, auch wenn der Airline-Mitarbeiter verspricht, die Auslagen sofort zu erstatten.
Was als Nichtbeförderung zählt
Nichtbeförderung ist eine Situation, in der die Airline einen Passagier ohne gültigen Grund und gegen seinen Willen nicht mitnimmt. Die formalen Voraussetzungen: Der Passagier hat rechtzeitig eingecheckt und besitzt ein gültiges Ticket (Art. 2(j), Begriffsbestimmungen der Verordnung).
Die Verordnung betrachtet gesundheitliche Probleme, Flugsicherheit und unvollständige Reisedokumente als gültige Gründe. Wurde dein Visum widerrufen oder ist dein Reisepass abgelaufen, ist die Verweigerung rechtmäßig, und es gibt keine Ausgleichszahlung. Alles andere, auch Überbuchung, gilt als Verweigerung gegen den Willen des Passagiers.
Überbuchter Flug: wer am Boden bleibt
Überbuchung ist gängige Praxis: Die Airline verkauft mehr Tickets, als Plätze in der Kabine vorhanden sind, und rechnet damit, dass ein Teil der Passagiere nicht erscheint. Die Rechnung geht meist auf, aber manchmal sind mehr Passagiere da als Plätze, und dann fliegt die Maschine ohne einen von ihnen ab.
Wen die Airline am Boden lässt
Die Entscheidung, wer mitfliegt, trifft die Airline, nicht der Passagier. Vorrang haben in der Regel Familien mit kleinen Kindern, alleinreisende Minderjährige und Gruppen. Wer früher eingecheckt hat und wer einen Anschlussflug hat, kommt oft mit.
Eine einheitliche Prioritätenliste gibt es in der Verordnung nicht, deshalb gibt es viele Streitfälle. Genau deshalb ist die Bestätigung des Verweigerungsgrunds wichtig. War der Flug überbucht, spielt die Frage nach einem Verschulden des Passagiers keine Rolle mehr.
Solltest du einer freiwilligen Nichtbeförderung zustimmen
Wenn Plätze knapp sind, sucht die Airline zuerst Freiwillige. Passagieren werden ein Gutschein, Bargeld oder ein Business-Class-Sitz auf dem nächsten Flug angeboten. Wer es nicht eilig hat und keinen Anschluss verpasst, kann davon profitieren.
Aber überlege in Ruhe und ohne Druck vom Gate-Agenten: Die freiwillige Nichtbeförderung schließt den Anspruch auf die feste Ausgleichszahlung aus, und der Gutschein ist oft weniger wert als 250 bis 600 €. Die Ticketerstattung oder eine Umbuchung bleibt dem Passagier jedoch erhalten.
Wann die Airline das Boarding verweigern darf
Es gibt Gründe, aus denen die Airline dich nicht mitnehmen darf. In diesen Fällen wird keine Ausgleichszahlung gezahlt.
- Verspätetes Erscheinen am Gate. Prüfe die Boarding-Zeit auf deiner Bordkarte. Bist du nicht bis zum Ende des Boardings da, muss die Airline nicht auf dich warten. Hier gibt es keine Ausgleichszahlung.
- Dokumente und Visa. Ein abgelaufener Reisepass, ein fehlendes Visum oder ein Tippfehler im Ticket sind Gründe für eine Verweigerung. Prüfe deine Daten vorab, besonders bei Flügen in Drittstaaten.
- Alkohol und Aggression. Wer andere bedroht oder deutlich betrunken ist, wird aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen. Hier geht es um das Risiko für andere, nicht um Überbuchung.
In allen drei Fällen gibt es keine Ausgleichszahlung. Überbuchung gehört nicht dazu: Der Passagier wird aufgrund der Entscheidung der Airline nicht mitgenommen, und die Zahlung ist fällig. Ein Tipp beim Check-in: Die Airline muss dir Zeit zum Einchecken geben. Ist die Schlange zu lang, geh auf einen Mitarbeiter zu und sag Bescheid. Still am Ende der Schlange zu warten, hilft dir nicht.
Wie viel bei Nichtbeförderung gezahlt wird
Die Höhe hängt von der Streckendistanz ab, nicht vom Ticketpreis. Klasse, Tarif und Airline haben keinen Einfluss auf die Zahlung.
Distanz | Ausgleichszahlung |
|---|---|
bis 1.500 km | 250 € |
innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
andere Flüge, über 3.500 km | 600 € |
Quelle: Artikel 7 der Verordnung (Stand: 09/2026).
Die Verordnung gilt für Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge in die EU, die von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Prüfe deine Route anhand beider Bedingungen, bevor du die Höhe berechnest.
Die Airline kann die Zahlung halbieren, wenn der angebotene Alternativflug fast pünktlich ankommt: mit einer Abweichung von bis zu zwei, drei oder vier Stunden, je nach Distanz (Art. 7(2), Wortlaut von Artikel 7). Auch in diesem Fall bleibt dem Passagier die Hälfte des Betrags erhalten.
Gesondert gilt die Verweigerung vor Abflug: Hat die Airline sie vorab angekündigt, zahlt sie trotzdem eine Ausgleichszahlung, auch wenn der Passagier nicht zum Check-in erschienen ist. Das hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-238/22 vom 26.10.2023 entschieden; eine Fallanalyse gibt es beim ADAC. Der Auslöser war alltäglich: Eine Passagierin wurde auf einen anderen Tag umgebucht, und ihr Rückflug wurde geschlossen.
Umbuchung oder Erstattung
Die Ausgleichszahlung hebt zwei andere Rechte nicht auf: Du kannst später fliegen oder den Flug ablehnen und dein Geld zurückbekommen.
Wenn du trotzdem fliegen musst, verlange einen gleichwertigen Ersatzflug. Wurde dir eine schlechte Option angeboten oder gar nichts? Dann buche selbst ein neues Ticket und lege die Kosten der Airline vor. Heb deine Bordkarten und den Beleg für das neue Ticket auf.
Der Haken an diesem Weg: Du zahlst das neue Ticket zunächst aus eigener Tasche, und das Geld kommt später zurück, nicht immer in voller Höhe.
Wenn du nicht fliegen willst, hast du das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen (Art. 8, Erstattungsregeln). Das passiert oft nach einem Anschluss: Der erste Flug hat stattgefunden, aber beim zweiten wurde dir das Boarding verweigert. Dann muss die Airline dich zum Abflughafen zurückbringen.
So bekommst du die Ausgleichszahlung: Antrag und Fristen
Schreib der Airline schriftlich und werde konkret: Nenne Flug, Datum, Buchungsnummer, Grund der Verweigerung und Betrag. Füge Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege bei. Je präziser das Schreiben, desto weniger Anlass für eine Standardabsage.
Die Verjährungsfrist in Deutschland beträgt drei Jahre, die Regelfrist nach § 195 BGB. Zögere nicht: Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer lassen sich Beweise und Antworten der Airline beschaffen.
Schweigt die Airline oder lehnt sie ab, beschwere dich bei der nationalen Passagierrechte-Behörde. Adressen und Beschwerdeverfahren sind auf dem EU-Portal gesammelt. Die Ausgleichszahlung nach Verordnung 261/2004 zahlt nur die Airline. Versicherung und Reiseveranstalter sind für diese Zahlung nicht zuständig.
Keine Lust auf Schriftverkehr? Prüfe deinen Anspruch auf Ausgleichszahlung mit AirHelp.
Pauschalreise: kannst du den Preis mindern
Bei einer Pauschalreise kontaktierst du zusätzlich den Reiseveranstalter. Bist du wegen einer Flugänderung später im Hotel angekommen, ist das ein Reisemangel. Der Reisende hat das Recht, eine anteilige Preisminderung zu verlangen.
Drei Tage später angekommen? Dann kann eine Kündigung des Vertrags im Raum stehen. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung kommt eine Entschädigung für vertanen Urlaub hinzu. Die Höhe richtet sich nach den Umständen; feste Sätze gibt es hier nicht.
Halte den Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter getrennt vom Schriftverkehr mit der Airline. Das sind zwei verschiedene Ansprechpartner und zwei verschiedene Ansprüche. Die Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung hängt nicht vom Reiseveranstalter ab.
⁉️🤔 Häufige Fragen
Zahlen sie eine Ausgleichszahlung, wenn ich freiwillig einem Gutschein zugestimmt habe?
Nein. Die freiwillige Nichtbeförderung schließt den Anspruch auf die feste Zahlung von 250, 400 oder 600 € aus. Airlines bieten Gutscheine genau aus diesem Grund oft an. Die Erstattung des Ticketpreises oder ein gleichwertiger Flug bleibt dir jedoch erhalten, und du kannst sie schriftlich verlangen. Ist der Gutschein mehr wert als die mögliche Ausgleichszahlung, kann der Tausch vorteilhaft sein, aber die Entscheidung liegt bei dir, nicht beim Gate-Agenten.
Was soll ich tun, wenn der Flug überbucht war und mir das Boarding bereits verweigert wurde?
Sichere Beweise vor Ort: schriftlicher Grund der Verweigerung, Bordkarte, Belege für Essen, Taxis und Hotel. Notiere Kontaktdaten von Mitreisenden, die rechtzeitig am Gate waren. Schick der Airline dann eine schriftliche Forderung mit Betrag und Anlagen. Kommt keine Antwort, wende dich an die nationale Passagierrechte-Behörde oder gib den Fall an einen Dienstleister ab.
Wie lange ist die Verjährungsfrist für solche Ansprüche?
In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, wie in § 195 BGB beschrieben. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das klingt entspannt, aber Beweise solltest du besser nicht verlieren: Die Bestätigung des Grundes und Belege sind nach zwei Jahren schwer zu finden. Je früher du die Forderung abschickst, desto höher die Chance auf eine schnelle Antwort der Airline.
Gibt es eine Ausgleichszahlung, wenn die Airline die Verweigerung vorab angekündigt hat?
Ja, und der Europäische Gerichtshof hat das in der Rechtssache C-238/22 vom 26.10.2023 bestätigt. Die Airline zahlt die Ausgleichszahlung auch dann, wenn der Passagier nicht zum Check-in erschienen ist. Eine Bedingung gilt: Die Verweigerung wurde vorab und gegen den Willen des Passagiers angekündigt. Hast du selbst einem anderen Flug zugestimmt und dafür einen Vorteil erhalten, gibt es keine feste Zahlung.
Was soll ich bei einer Pauschalreise tun, wenn wir einen Tag später angekommen sind?
Wende dich an den Reiseveranstalter und verlange eine Minderung des Reisepreises: Ein verspäteter Check-in ist ein Mangel der Leistung. Bei erheblicher Verspätung, zum Beispiel drei Tagen, kannst du die Frage nach einer Kündigung des Vertrags und einer Entschädigung für den verdorbenen Urlaub stellen. Parallel dazu verlangst du von der Airline die Ausgleichszahlung. Das ist ein eigener Anspruch und ein eigener Ansprechpartner.
Kurz gesagt: was sich zu buchen lohnt
Nichtbeförderung wird nach der EU-Verordnung entschädigt: 250 € auf Kurzstrecken, 400 € im Mittelstreckenbereich und 600 € auf Langstrecken (Stand: 09/2026). Das wichtigste Beweisstück ist eine Sache: die schriftliche Bestätigung des Verweigerungsgrunds. Ohne sie ist der Streit fast immer verloren.
Stehst du bereits am Gate, schreib der Airline und reiche einen Anspruch über AirHelp ein. Liegt deine Reise noch vor dir, vergleiche Versicherungsoptionen für den Schutz bei Flugausfall.


