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Entschädigung für einen annullierten Flug selbst oder über ein Portal durchsetzen: Wie viel Geld du verlierst

Entschädigung für einen annullierten Flug selbst oder über ein Portal durchsetzen: Wie viel Geld du verlierst

Dein Flug wurde gestrichen, oder die Maschine ist dreieinhalb Stunden zu spät gelandet. Ein paar Tage später tauchen in deinen Feeds Anzeigen auf: „Wir holen dir deine Entschädigung, du zahlst nur bei Erfolg." Hinter dieser Anzeige steckt eine Frage, die selten jemand laut stellt: Wie viel bleibt dir, wenn du dich selbst darum kümmerst, und wie viel nimmt der Vermittler?

Nach der Verordnung (EG) 261/2004 beträgt die Entschädigung bei einem annullierten Flug von München nach Athen 400 € pro Person. Ein Portal schneidet von diesem Betrag eine Provision ab, und die ist selten symbolisch. Bei vier Passagieren auf einer Buchung geht es um mehrere hundert Euro, die du entweder selbst behältst oder für fremde Korrespondenz abgibst.

Unten schlüsseln wir beide Wege auf: was das Portal nimmt, was eine direkte Forderung kostet und wann ein Vermittler tatsächlich gerechtfertigt ist.

Anzeige: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links, bei einer Buchung über diese Links erhalten wir eine Provision, für dich entstehen keine Mehrkosten.

Was dir nach der Verordnung zusteht

💡 Kurz gesagt:

  • Du hast Anspruch auf Zahlung bei Annullierung, bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung.
  • Die Höhe hängt nur von der Entfernung ab: von 250 € bis 600 € pro Sitzplatz (Artikel 7 der Verordnung).
  • Der Ticketpreis spielt keine Rolle: Ein Billigticket bringt dir denselben Betrag wie die Business Class.
  • Beträge und Schwellenwerte: Stand: 09/2026, geprüft auf dem offiziellen Rechteportal der Europäischen Union.

Es gibt hier eine einzige Rechtsgrundlage: die Verordnung (EG) 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten, und für Flüge in die EU, wenn sie von einem Luftfahrtunternehmen mit europäischer Lizenz durchgeführt werden. Durch bilaterale Abkommen sind die Schweiz, Norwegen und Island in das System einbezogen, die Regeln funktionieren also von Zürich oder Oslo aus genauso.

Die Beträge sind fest und nach Artikel 7 der Verordnung an die Entfernung gekoppelt: 250 € bis 1.500 km, 400 € für Entfernungen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Strecken über 1.500 km, 600 € für Langstreckenflüge außerhalb der EU über 3.500 km.

Entfernung

Entschädigung pro Sitzplatz

bis 1.500 km

250 €

1.500-3.500 km und innereuropäische Flüge über 1.500 km

400 €

über 3.500 km außerhalb der EU

600 €

Quelle: Artikel 7 der Verordnung 261/2004, Stand: 09/2026.

Die Verspätungsuhr startet, wenn am Ankunftsflughafen die erste Flugzeugtür geöffnet wird, nicht wenn die Räder die Landebahn berühren. Der Zahlungsanspruch entsteht in drei Fällen: bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr, bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung (Voraussetzungen der Verordnung). Der Ticketpreis ist unerheblich: Für einen 39-€-Tarif bekommst du dieselben 250 € wie ein Business-Class-Passagier.

Ein separates Thema: außergewöhnliche Umstände. Eine Entschädigung wird nicht gezahlt, wenn die Störung durch Wetter, Luftraumsperrung, einen Streik der Fluglotsen oder Vogelschlag verursacht wurde. Technische Defekte am Flugzeug selbst und Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft werden vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in der Regel nicht als solche Umstände behandelt. Genau hier behaupten die Airlines am häufigsten das Gegenteil, und hier verliert man leicht Geld, wenn man ihnen aufs Wort glaubt.

Die Regeln haben sich 2026 verschoben. Das Europäische Parlament hat den vereinbarten Text am 7. Juli 2026 mit 646 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bestätigt (Pressemitteilung des Parlaments). Die Beträge von 250 €, 400 € und 600 € sowie die Drei-Stunden-Schwelle bleiben unverändert, und die neue Fassung tritt nicht sofort in Kraft, sondern etwa ein Jahr nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis zu diesem Tag rechnest du nach der bisherigen Fassung, für Flüge im Jahr 2026 ändert sich also nichts.

Der Weg über das Portal: Was die Provision nimmt

Portale arbeiten nach dem Modell „Kein Erfolg, keine Gebühr". Du zahlst nichts im Voraus, und der Dienst schneidet einen Anteil von der Auszahlung ab. Wie groß der Anteil ist, hängt vom Modell ab, und die Spanne ist hier breit.

Die klassische Einziehung funktioniert so: Das Portal fordert die Zahlung in deinem Namen, übernimmt die Korrespondenz und zieht notfalls vor Gericht. Die Auszahlung kommt, wenn die Airline zahlt, also nach sechs bis zwölf Wochen oder deutlich länger, wenn es vor Gericht geht. Die Provision liegt in diesem Modell üblicherweise zwischen einem Viertel und einem Drittel des Betrags und enthält meistens bereits die Mehrwertsteuer. Der Haken: Manche Anbieter zeigen den Satz ohne Steuer, und der endgültige Abzug fällt am Ende rund ein Fünftel höher aus als die angezeigte Zahl.

Die Sofortauszahlung funktioniert anders. Das Portal kauft die Forderung auf und überweist das Geld innerhalb weniger Tage, manchmal innerhalb von 24 Stunden. Der Abzug ist hier höher: Er beginnt bei etwa einem Drittel des Betrags und erreicht bei manchen Anbietern fast die Hälfte. Hier tauschst du Zeit gegen Geld, und das Verfahrensrisiko entfällt vollständig: Die Forderung geht auf den Dienst über.

Was Vermittler wirklich gut können: Sie kennen die aktuelle Praxis, sie haben Daten zu den tatsächlichen Verspätungsursachen, sie knicken nach einer Standardablehnung nicht ein und sie prozessieren auf eigene Kosten. Wenn eine Airline aus einem Drittstaat Briefe ignoriert, erspart dir der Portal-Support monatelange Korrespondenz in einer Fremdsprache.

Deinen eigenen Fall kannst du vorab und unverbindlich einschätzen: Prüfe deinen Anspruch auf Entschädigung bei AirHelp. Der Dienst prüft den Flug, zeigt die Erfolgsaussichten und berechnet eine Gebühr nur im Erfolgsfall, du kannst die Optionen also vergleichen, ohne Geld zu riskieren.

Auf eigene Faust: Unterlagen und das erste Schreiben

Einen Anspruch selbst geltend zu machen wirkt unspektakulär und endet in den meisten Fällen mit einer Auszahlung. Der Ablauf ist folgender.

Schritt 1. Unterlagen zusammenstellen. Du brauchst deine Buchungsbestätigung, Bordkarten sowie Belege für Verpflegung und Hotel. Am wichtigsten ist der Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit: Ein Foto der Ankunftstafel oder ein Screenshot des Flugstatus genügt.

Schritt 2. Betrag berechnen. Ermittle die Streckendistanz, ordne sie dem Entschädigungsbetrag zu und miss die Verspätung ab dem Moment, in dem sich die Türen am Ankunftsflughafen öffnen. Danach steht der Betrag im Voraus fest: 250, 400 oder 600 € (Stand: 09/2026, Wortlaut der Verordnung).

Schritt 3. Schriftlichen Anspruch einreichen. Ein Standardschreiben genügt: Flugnummer, Datum, Strecke, Dauer der Verspätung, Rechtsgrundlage (Verordnung 261/2004), Betrag, Bankverbindung und eine Frist von zwei Wochen für eine Antwort. Kostenlose Muster gibt es bei den Verbraucherzentralen und der Europäischen Kommission. Viele Airlines haben ein Online-Formular, das in dasselbe System einfließt und als offizieller Anspruch zählt.

Schritt 4. Bei Ablehnung in die Schlichtung. In Deutschland ist für die meisten Airlines die söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, zuständig; für andere Fluggesellschaften gibt es die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (Informationen zur Schlichtung auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts). Das Verfahren ist für Passagiere kostenlos, dauert je nach Fall einige Wochen bis einige Monate und endet mit einem Vorschlag, den Airlines in der Praxis oft annehmen. In Österreich übernimmt die apf, Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, dieselbe Rolle kostenlos (Website der Agentur).

Eskalation: Anwalt, Gericht und Fristen

Einen Anwalt einzuschalten ist erst sinnvoll, nachdem deine Frist verstrichen ist. Die Airline muss Anwaltskosten erst erstatten, wenn sie sich bereits in Verzug befindet. Geht der Fall direkt zum Anwalt, bleiben diese Kosten, bei einem Anspruch von 400 € rund hundert Euro, beim Passagier hängen.

Vor dem Amtsgericht besteht überhaupt kein Anwaltszwang. Seit dem 01.01.2026 fallen Ansprüche bis 10.000 € in seine Zuständigkeit (Regelungen zur Zuständigkeit). Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, prüfe die Deckung vorab: Die Selbstbeteiligung ist meist erheblich und frisst bei der Mindestentschädigung fast die gesamte Auszahlung auf.

Zeitlich kostet das erste Schreiben unter einer Stunde, und etwa eine weitere Stunde kommt hinzu, wenn der Fall in die Schlichtung geht. Die Kosten liegen bei nahezu null: Porto für ein Einschreiben und ein paar Euro für den Ausdruck.

Beispielrechnung: 400 € pro Sitzplatz

Nehmen wir einen annullierten Flug München-Athen mit einer Entschädigung von 400 € pro Person und schauen, was dir in jeder Variante bleibt.

Weg

Was dir bleibt

Dauer

Dein Aufwand

Selbst, Airline zahlt

etwa 395 € nach Porto

2-6 Wochen

unter einer Stunde

Selbst, danach Schlichtungsverfahren

volle 400 €

2-6 Monate

etwa zwei Stunden

Anwalt, Airline im Verzug

volle 400 €, Airline zahlt die Gebühr

1-4 Monate

minimal

Anwalt ohne Verzug, keine Versicherung

etwa 300 €

1-4 Monate

minimal

Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung

etwa 250 €

1-4 Monate

minimal

Portal, Inkasso, Viertelprovision

etwa 300 €

6-12 Wochen

etwa zehn Minuten

Portal, Inkasso, Drittelprovision

etwa 260 €

6-12 Wochen

etwa zehn Minuten

Portal, Sofortauszahlung, Drittel

etwa 260 €

von einem Tag bis mehrere Tage

etwa zehn Minuten

Portal, Sofortauszahlung, hoher Anteil

etwa 200-220 €

von einem Tag bis mehrere Tage

etwa zehn Minuten

Berechnungsgrundlage: Verordnungssätze, Stand: 09/2026. Die Vermittlerquoten sind als marktüblich dargestellt und hängen vom gewählten Tarif ab.

Bei vier Passagieren auf einer Buchung vervielfacht sich der Unterschied. Zwischen der eigenen Anmeldung und einem Portal mit Viertelprovision verlierst du mehrere hundert Euro pro Familie. Dein eigener Zeitaufwand für vier Forderungen ist fast derselbe wie für eine, denn sie gehen in einem einzigen Schreiben raus.

Wann sich ein Portal wirklich lohnt

Ehrliche Antwort: in vier Situationen.

  • Die Airline reagiert nicht. Manche Carrier, besonders aus Drittstaaten, ignorieren Schreiben einzelner Passagiere systematisch. Ein Inkasso mit Klageandrohung wirkt anders.
  • Der Carrier behauptet außergewöhnliche Umstände, und du kannst sie nicht prüfen. Portale haben Zugriff auf Wetterdaten, Flugbewegungen und Flotteninformationen und wissen, wie man solche Behauptungen widerlegt.
  • Der Fall ist rechtlich verzwickt: ein verpasster Anschluss auf getrennten Buchungen, Code-Sharing, Umleitung an einen anderen Flughafen, ein Streik mit unklarer Verantwortung.
  • Du willst dich schlicht nicht damit befassen. Das ist ein legitimer Grund. Du darfst für Seelenfrieden zahlen, wenn du genau weißt, wie viel du zahlst.

Das Gegenteil gilt ebenso. Ist der Fall eindeutig, hat die Airline die Annullierung schriftlich bestätigt, spielte Wetter keine Rolle und ist der Carrier europäisch mit Sitz in Deutschland, kostet dich ein Vermittler mehr als nötig.

Fehler, die Geld kosten

  • Gutschein statt Bargeld. Nach einer Annullierung bieten Airlines bereitwillig einen Reisegutschein an, oft mit Bonus obendrauf. Wer ihn annimmt, verzichtet je nach Formulierung auf seinen Anspruch. Nach EU-Regeln wird die Entschädigung in bar gezahlt.
  • Zwei Ansprüche verwechseln. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 und die Ticketerstattung nach Artikel 8 folgen unterschiedlichen Regeln und können gleichzeitig gelten (Verordnungstext). Leistungen nach Artikel 9 sind separat: Getränke, Mahlzeiten, Hotel, Transfer. Heb deine Belege auf.
  • Doppelte Abtretung. Wenn du zuerst selbst schreibst und dann parallel ein Portal einschaltest, kann die Provision trotzdem fällig sein, selbst wenn die Airline aufgrund deines Schreibens gezahlt hat. Die Geschäftsbedingungen variieren, also lies sie vor der Unterschrift.
  • Fristen. In Deutschland verjähren Ansprüche nach drei Jahren (§ 195 BGB), und die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Flug im Juli 2026 kann bis zum 31. Dezember 2029 geltend gemacht werden. In anderen Ländern sind die Fristen kürzer, also zögere bei ausländischen Carriern nicht.
  • Pauschalreise. War die Reise pauschal gebucht, hast du zusätzlich Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Reisemängeln. Diese sind separat, und Fluggastrechte-Portale bearbeiten sie meist nicht.

⁉️🤔 Häufige Fragen

Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn nur der zweite Abschnitt eines Anschlussflugs verspätet war?

Ja, bei einer einheitlichen Buchung zählt die Ankunftszeit am Endziel, nicht am Zwischenflughafen. Erreichst du dein Ziel drei Stunden oder später, entsteht der Anspruch in voller Höhe, auch wenn der erste Flug pünktlich ankam. Getrennte Buchungen auf zwei Carriern brechen diese Logik: Jeder Abschnitt wird für sich betrachtet.

Wie viel nimmt ein Portal genau?

Im klassischen Inkassomodell liegt die Provision meist zwischen einem Viertel und einem Drittel des Betrags und enthält in der Regel die Mehrwertsteuer. Bei Sofortauszahlung ist der Anteil höher und kann fast die Hälfte erreichen. Die genauen Sätze hängen vom Tarif ab und davon, ob der Anbieter in deinem Fall einen Rechtsweg sieht.

Wie lange dauert die eigene Anmeldung?

Das erste Schreiben dauert unter einer Stunde, wenn du Bordkarten und Buchungsbestätigung griffbereit hast. Etwa eine weitere Stunde geht ins Schlichtungsverfahren, falls die Airline ablehnt. Danach bleibt nur noch das Warten auf Antwort: Der Schriftwechsel läuft ohne Zutun des Passagiers.

Was, wenn die Airline statt einer Auszahlung einen Gutschein anbietet?

Solange du den Gutschein nicht angenommen hast, hast du das Recht, die Entschädigung in bar zu verlangen. Ein Gutschein kann vom Nennwert her attraktiv sein, aber mit der Annahme verlierst du möglicherweise den Anspruch auf Barauszahlung. Willst du den Gutschein nicht, schreib direkt: Du verlangst die Entschädigung in bar und gibst deine Bankverbindung an.

Braucht man einen Anwalt, um die Entschädigung zu bekommen?

Nein. Die meisten Fälle werden über den Schriftwechsel und das kostenlose Schlichtungsverfahren gelöst, dafür braucht es keinen Anwalt. Vor dem Amtsgericht besteht ebenfalls kein Anwaltszwang.

Kurz gesagt: Was sich lohnt zu buchen

Die Reihenfolge ist einfach. Du sammelst Ankunftsnachweise und Belege, berechnest den Betrag anhand der Distanz und schickst eine schriftliche Forderung mit zweiwöchiger Frist. Dann wartest du auf Antwort, gehst bei Ablehnung ins kostenlose Schlichtungsverfahren und holst erst als letztes Mittel einen Anwalt dazu.

Entscheidungsmatrix:

  • Ist der Carrier europäisch und der Fall eindeutig: Melde selbst an, du bekommst den vollen Betrag.
  • Schweigt eine Airline aus einem Drittstaat: Inkasso oder ein Portal erspart dir monatelangen Schriftwechsel.
  • Behauptet sie außergewöhnliche Umstände: Du brauchst Zugriff auf Wetter- und Flugdaten, also einen Vermittler.
  • Willst du gar keinen Schriftwechsel: Vergleiche vorab die Konditionen, bewerte deinen Fall bei AirHelp und schau, was nach der Provision übrig bleibt.

Nimm keinen Gutschein statt Bargeld, verschlepp keine Fristen und tritt den Fall nicht doppelt ab.